Sachverständiger nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Dr. Norbert Feldwisch ist am 4. November 2005 (Erstbestellung) und am 31.10.2010 und 31.10.2015 (Wiederbestellungen) von der Industrie- und Handelskammer zu Köln nach § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt worden als Sachverständiger für:
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Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien, sowie
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Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser
(Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 3 und 6).
Damit ist Dr. Norbert Feldwisch Sachverständiger im Sinne des § 18 BBodSchG bzw. § 17 LBodSchG NRW in Verbindung mit der Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten (SV-BodAltlVO NRW).
Die besondere Sachkunde berührt folgende Arbeitsfelder von Dr. Norbert Feldwisch:
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Gefährdungsabschätzungen für den Wirkungspfad Boden-Pflanze unter Berücksichtigung lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Vorgaben bzw. toxikologischer Aspekte
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Gewinnung repräsentativer Boden- und Pflanzenproben unter Berücksichtigung statistischer Erfordernisse (Probennahmestrategie, Messnetzplanung, Probennahmeverfahren, Probennahmegeräte etc.), u. a. zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten
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Ableiten von Hintergrundgehalten und gebietsbezogenen Beurteilungswerten in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten
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Abgrenzen von Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten bzw. schädlichen Bodenveränderungen (Bodenplanungsgebiete, Bodenschutzgebiete, Bodenbelastungsgebiete, Bodengefährdungsgebiete)
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Ableiten angemessener und erforderlicher Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Unterbindung des Schadstofftransfers Boden-Pflanze (Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, Dekontaminationsmaßnahmen)
(siehe zum Beispiel
– LABO-Projekt „Verschmutzungsarme Nutzpflanzenernte“ und
– LUA-Vorhaben „Maßnahmen in der Landwirtschaft„) -
Erstellen angepasster Nutzungskonzepte für Standorte mit stofflichen Bodenbelastungen, z.B. Anbau nachwachsender Rohstoffe / Bioenergiepflanzen auf Böden mit schädlichen Bodenveränderungen
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Ein- und Aufbringen von Materialien in bzw. auf Böden (211 KB, pdf) sowie Bodenumlagerungen nach § 12 BBodSchV
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Gefährdungsabschätzung bei Bodenerosion durch Wasser
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Ableiten angemessener und erforderlicher Maßnahmen der Vorsorge und Gefahrenabwehr
(siehe zum Beispiel BVB-Merkblatt Band 1 „Handlungsempfehlungen zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion„, MALBO-Band 19 „Boden- und Stoffabträge von Ackerflächen – Ausmaß und Minderungsstrategien“ und LUBW-Merkblatt “Gefahrenabwehr bei Bodenerosion” )
Bestellungsurkunde von Dr. Norbert Feldwisch
Link IHK: http://svv.ihk.de/svv/content/home/sachverstaendiger.ihk?cid=5953
Von der IHK zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien, sowie für Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 3 und 6)