Umwelthaftung

Das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) ist im November 2007 in Kraft getreten. Die Haftung bei Umweltschäden wird deutlich verschärft. Für die Unternehmen und Behörden ergeben sich vielfältige Herausforderungen:

  • Abschätzung des Risikopotenzials für Unternehmen und Betriebe
  • Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Risikovorsorge
  • Versicherung von Umweltschäden
  • Schadensermittlung und -bewertung
  • Konkretisierung und ggf. Standardisierung der Erheblichkeitsbewertung
  • Ermittlung und Festlegung des Sanierungsumfanges
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung der Sanierungsoptionen
  • Erfolgskontrolle der Sanierung

Die neuen Aufgaben berühren unterschiedliche Fachdisziplinen. Dazu hat sich das Ingenieurbüro Feldwisch mit kompetenten Expertenbüros zum Netzwerk Umwelthaftung zusammengeschlossen. Die Netzwerkpartner bieten Gutachter- und Beratungsleistungen an für Unternehmen, zuständige Behörden i. S. des USchadG, Versicherungen, Vorhabensträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Kommunen.

Netzwerk Umwelthaftung | Pressemitteilung

Leistungen des Ingenieurbüros Feldwisch zum Vollzug des Umweltschadensgesetzes

  • Erfassung und Beurteilung des Ausgangszustands von Böden und Gewässern, bevor Umweltschäden eingetreten sind.
  • Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung von Haftungsrisiken.
  • Erfassung und Beurteilung eingetretener Schäden an Böden und Gewässern.
  • Ableitung von Erheblichkeitsschwellen.
  • Ableitung von geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Sanierung von Umweltschäden an Böden und Gewässern.