Umwelthaftung
Das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) ist im November 2007 in Kraft getreten. Die Haftung bei Umweltschäden wird deutlich verschärft. Für die Unternehmen und Behörden ergeben sich vielfältige Herausforderungen:
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Abschätzung des Risikopotenzials für Unternehmen und Betriebe
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Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Risikovorsorge
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Versicherung von Umweltschäden
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Schadensermittlung und -bewertung
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Konkretisierung und ggf. Standardisierung der Erheblichkeitsbewertung
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Ermittlung und Festlegung des Sanierungsumfanges
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Verhältnismäßigkeitsprüfung der Sanierungsoptionen
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Erfolgskontrolle der Sanierung
Die neuen Aufgaben berühren unterschiedliche Fachdisziplinen. Dazu hat sich das Ingenieurbüro Feldwisch mit kompetenten Expertenbüros zum Netzwerk Umwelthaftung zusammengeschlossen. Die Netzwerkpartner bieten Gutachter- und Beratungsleistungen an für Unternehmen, zuständige Behörden i. S. des USchadG, Versicherungen, Vorhabensträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Kommunen.
Netzwerk Umwelthaftung | Pressemitteilung
Leistungen des Ingenieurbüros Feldwisch zum Vollzug des Umweltschadensgesetzes
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Erfassung und Beurteilung des Ausgangszustands von Böden und Gewässern, bevor Umweltschäden eingetreten sind.
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Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung von Haftungsrisiken.
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Erfassung und Beurteilung eingetretener Schäden an Böden und Gewässern.
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Ableitung von Erheblichkeitsschwellen.
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Ableitung von geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Sanierung von Umweltschäden an Böden und Gewässern.