Schutzwürdige Böden
Schutzwürdige Böden zeichnen sich durch einen besonderen Erfüllungsgrad natürlicher Bodenfunktionen oder Archivfunktionen der Natur- oder Kulturgeschichte im Sinne § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG aus. Häufig sind sie selten und zugleich naturnah. Ihrem Schutz vor Versiegelung bzw. Flächeninanspruchnahme kommt eine besondere Bedeutung zu.
Auskunft über das Vorkommen und die räumliche Lage schutzwürdiger Böden geben die Bodenkarten der staatlichen geologischen Dienste. Die meisten Bundesländer verfügen über themenbezogene Auswertekarten zu schutzwürdigen Böden. Weiterhin liegen Arbeitshilfen zur Bewertung der Bodenfunktionen vor.
Mit Hilfe von Bodenfunktionskarten lassen sich für Planungsgebiete die Verbreitung schutzwürdiger Böden darstellen. Auf der Grundlage von Bodenkarten und zusätzlicher Informationen wird der Grad der Schutzwürdigkeit der Böden differenziert, so dass für die unterschiedlichen Planungs- und Zulassungsverfahren ein Abwägungsspielraum gewährleistet ist.
Nicht vermeidbare Eingriffe in Böden können besonderen Kompensationsbedarf auslösen, insbesondere wenn schutzwürdige Böden betroffen sind.
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Abb. IBF – Schutzwürdige Böden 01: Kolluvisol-Pseudogley aus Hochflutsedimenten über tertiären Verwitterungsbildungen der Bergisch-Gladbacher Schichten mit “Braunkohletonen” |