Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Bodenschutzrechtes in Gebieten mit großflächig
erhöhten Schadstoffgehalten
In Gebieten mit großflächig erhöhten Schadstoffgehalten in Böden macht es der Umfang der Vollzugsaufgaben den zuständigen Bodenschutzbehörden nahezu unmöglich, diese Aufgaben grundstücksbezogen und mit Hilfe von Einzelanordnungen umzusetzen. Denn die große Anzahl von betroffenen Grundstücken und die zumeist komplexen Wirkungspfadbetrachtungen würden den finanziellen und personellen Aufwand zu groß werden lassen. Stattdessen ist eine gebietsbezogene Vorgehensweise sinnvoll, welche die erforderlichen Untersuchungs- und Bewertungsschritte sowie die Ableitung und Umsetzung von Bodenschutzmaßnahmen so strukturiert, dass eine Vielzahl räumlich zusammenhängender Grundstücke oder sogar ganze Gebiete bzw. Verwaltungseinheiten (z.B. Gemeindeflächen, Landkreise) zusammen betrachtet werden können.
Für die Umsetzung des Bodenschutzrechtes in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten hat das Ingenieurbüro Feldwisch in Kooperation mit der IFUA Projekt GmbH im Auftrag des Sächsischen Landesamts für Umwelt und Geologie Handlungsempfehlungen erarbeitet. Der Bericht gliedert sich in fachlich und rechtlich aufeinander aufbauende Arbeitsschritte, die in der Gebietsabgrenzung und -Ausweisung münden (vgl. nachstehendes Ablaufschema).
Die Handlungsempfehlungen stehen als Download zur Verfügung:
Handlungsempfehlungen (pdf, 406 KB)
Ablaufschema zur Gebietserfassung und Gebietsabgrenzung
Weitere Informationen:
- Bodenumlagerung / § 12 BBodSchV
- Digitale Bodenbelastungskarten
- LUA-Merkblatt 55 „Gefahrenabwehr bei schädlichen stofflichen Bodenveränderungen in der Landwirtschaft“
- LUA-Merkblatt 57 „Anleitung zur Ermittlung und Abgrenzung von Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten (GE-Anleitung NRW)”