Muster-Bodenschutzgebietsverordnung

Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen wurde der „Leitfaden zur Ausweisung von Bodenschutzgebieten“ erstellt.

Muster-Schutzgebietsverordnungen wurden für Gebiete

  • mit flächenhaften schädlichen Bodenveränderungen auf Grund stofflicher Einwirkungen,
  • mit flächenhaften Überschreitungen der Vorsorgewerte,
  • mit flächenhaften schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser und
  • mit schutzwürdigen Bödenerarbeitet.

Insbesondere bei großflächigen Bodenschutzaufgaben sehen sich die Vollzugsbehörden neuen Anforderungen ausgesetzt, denen sie nicht unmittelbar mit Erfahrungen aus anderen Tätigkeitsbereichen gerecht werden können. Der Gesetzgeber hat den Bedarf an einem Instrument für den gebietsbezogenen Bodenschutz erkannt und ihn sowohl im Bundes-Bodenschutzgesetz (§ 21 Abs. 3 BBodSchG) als auch im Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 12 LbodSchG) verankert. In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, bei flächenhaften Bodenschutzaufgaben so genannte Bodenschutzgebiete auszuweisen und damit eine Vielzahl von Einzelverwaltungsakten durch entsprechende Regelungen in einer Schutzgebietsverordnung gebietsbezogen zu regeln.

Der Leitfaden stellt den rechtlichen und fachlichen Rahmen sowie den Ablauf eines Ausweisungsverfahrens zur Verfügung. Für die unterschiedlichen Fallgestaltungen des gebietsbezogenen Bodenschutzes wurden Muster-Bodenschutzgebietsverordnungen ausgearbeitet und dem Leitfaden als Anlagen beigefügt.
Link: Leitfaden zur Ausweisung von Bodenschutzgebieten (pdf 1,6 MB)

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Umweltministeriums NRW abrufbar: