Bodenumlagerung / § 12 BBodSchV

§ 12 BBodSchV regelt die Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden. Von Seiten der LABO wurde in Zusammenarbeit mit LAB, LAGA und LAWA eine Vollzugshilfe zu den Anforderungen nach § 12 BBodSchV erarbeitet. Für Nordrhein-Westfalen liegt als LUA Merkblatt Nr. 44 „Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung“ eine entsprechende Arbeitshilfe vor (Merkblatt download).

Alle Grundstückseigentümer sowie Pächter und ausführende Bau- oder Landschaftsbauunternehmen müssen bei Bodenumlagerungen die materiellen Anforderungen des Bodenschutzrechtes berücksichtigen. Finanziell bedeutsam sind auch der Wiederausbau von Materialien und deren abfallrechtliche Entsorgung. Zur Sicherheit ist unbedingt auf eine eindeutige Deklaration der Materialien zu achten. Im Falle von Anhaltspunkten für erhöhte Schadstoffgehalte sind Schadstoffanalysen zu empfehlen.

Für den Vollzug können Anforderungen an das Aus- und Einbringen von Bodenmaterial in Gebieten mit erhöhtem Schadstoffgehalten (gemäß § 12 BBodSchV) in 7 Prüf- bzw. Arbeitsschritten (siehe Abb.) zusammengefasst werden. In einer Arbeitshilfe für das sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie hat das Ingenieurbüro Feldwisch diese Arbeitsschritte mit konkreten Prüfprofilen bodenschutzfachlich untersetzt.

Unser Leistungsangebot für Sie:

  • Erschließen von Verwertungswegen, die die materiellen Anforderungen  des Bodenschutzrechtes berücksichtigen und somit Rechtssicherheit garantieren
  • Bodenschutzfachliche Bewertung von Materialien zur Verwertung auf oder in Böden
  • Erstellen eines Mengen- und Ausbringungskonzeptes zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen
  • Ökologische Bauüberwachung während der Ausbringung

Unsere Referenzen:

  • Kommunales ökologisches Bodenmanagement (KÖBOMA) und bodenbezogene Eingriffs-/Ausgleichsbewertung für die Landeshauptstadt München (2008-2009)
  • Bodenfunktionskarten für das Stadtgebiet Aachen inkl. Karte “potenzielle Kompensationsflächen des Bodenschutzes” (2008-2009)
  • Bodenfunktionskarten für die Stadt Wuppertal inkl. Karte “potenzielle Kompensationsflächen des Bodenschutzes” (2008)
  • Rekultivierung von Rohrleitungstrassen der RWE Power AG, u. a. Bodenaustausch und Bodenaufbringung (2006, 2007)