Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Neue Arbeitshilfe aus Baden-Württemberg.

Bei unvermeidbaren Eingriffen fordert die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung einen möglichst weitgehenden Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts.

Die neue Arbeitshilfe ist als Baustein „Schutzgut Boden“ innerhalb des gesamten Systems der Eingriffsregelung zu sehen. Für die Bauleitplanung sind die Verfahrensabläufe der Eingriffsregelung, die Berücksichtigung weiterer Schutzgüter, Fragen zur Abwägung, rechtliche Grundlagen etc. in „Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“, LfU 10/2005 beschrieben. Grundlage der Bewertung von Beeinträchtigungen des Bodens in seinen Funktionen ist der Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (Heft 31 aus der Reihe „Luft, Boden, Abfall“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg, 1995). Auf dieser Grundlage stellt die neue Arbeitshilfe für das Schutzgut Boden eine Methode vor, die es ermöglicht, Eingriffe, Kompensationsbedarf und Maßnahmen quantitativ und qualitativ zu erfassen.

Download der Arbeitshilfe (pdf, 757 KB)

IBF - BW Eingriffsregelung 01

Weitere Informationen zum Bodenschutz in der Eingriffsregelung: