Bodenfunktionen

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Bundes-Bodenschutzgesetz werden die für den vorsorgenden Bodenschutz relevanten Bodenfunktionen definiert:

  1. Natürliche Funktionen als
    a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
    b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
    c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers
  2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

Daneben stehen die Nutzungsfunktionen des Bodens, die jedoch nicht Gegenstand des vorsorgenden Bodenschutzes sind.

Für Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zum Vollzug der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung sind die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktionen zu erfassen und zu bewerten. Für Eingriffsvorhaben sind geeignete und verhältnismäßige Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen.

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Referenzen “Bewertung von Bodenfunktionen”: