Bodenerosion

Böden und ihre Funktionen im Naturhaushalt sind vor schädlichen Veränderungen nach § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) zu bewahren oder ggf. wiederherzustellen. Dieser Schutzanspruch wird in § 8 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für den Bereich der Bodenerosion konkretisiert; denn hier werden Regelungen zur Abwehr schädlicher Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser aufgeführt. Vor dem Hintergrund dieses Schutzanspruches sind Boden- und Stoffabträge von Ackerflächen zu beurteilen. Sie können zu schädlichen Bodenveränderungen auf den Abtragsflächen selbst und zu Belastungen von oberirdischen Gewässern oder anderen Schutzgütern führen.

Mögliche Folgen:

  • Einschränkung der Lebensraumfunktion für Tier, Pflanze und Mikroorganismen
  • Einschränkung der Regler- und Speicherfunktion für Wasser und Nährstoffe
  • Einschränkung der Filter- und Pufferfunktion
  • Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Produktion
  • Belastung benachbarter Gewässer und Flächen durch Einträge von Bodenmaterial, Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln

Instrumente zur Förderung und Verbesserung des Erosionsschutzes in der Landwirtschaft:

  • die Gute fachliche Praxis nach § 17 BBodSchG
  • die Flurneuordnung in erosionsgefährdeten Gebieten (z.B. Schutzstreifen, Dauerbegrünung)
  • in Wasserschutzgebieten gelten zusätzliche Regelungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz

Wenn bereits schädliche Bodenveränderungen entstanden sind oder drohen und nach fachlicher und rechtlicher Sicht die Gefahrenschwelle überschritten wurde, können nach § 8 BBodSchV Maßnahmen der Gefahrenabwehrangeordnet werden. Dies ist in der Regel nur dann der Fall, wenn Maßnahmen

Unser Leistungsangebot für Sie:

  • Erfassung und Bewertung der standörtlichen und bewirtschaftungsbedingten Erosionsgefährdung
  • Schadenserfassung (bspw. durch Erosionskartierung mit Hilfe der DVWK-Kartieranleitung)
  • Indirekte und direkte Schadensbewertung
  • Konzept zum Schutz des Bodens vor Erosion durch Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • Fachbeiträge zu Flurneuordnungsverfahren, Agrarfachplanungen und anderen Freiraumplanungen zur Erosionsvermeidung mit Hilfe von integrierenden Flächennutzungskonzepten

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